Sonderurlaub
Das Sonderurlaubsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen regelt die Erstattung des Verdienstausfalls bei unbezahltem Sonderurlaub.
Ehrenamtlich tätige Personen über 16 Jahre können diese Erstattung über den BDKJ beantragen, wenn sie eine leitende oder helfende Tätigkeit bei einer Jugendfreizeit oder Ferienmaßnahme eines Mitgliedsverbandes oder des BDKJ übernehmen.
Sonderurlaub kann bis zu acht Tage im Kalenderjahr, aufgeteilt auf max. drei Veranstaltungen, gewährt werden. Beschäftigte im öffentlichen Dienst können keine Erstattung über den BDKJ erhalten.
Stell dir bitte folgende Frage, bevor du deinen Antrag stellst:
Ist meine Kirchen- oder Pfarrgemeinde, die PSG oder DPSG Träger der Veranstaltung, Maßnahme oder Aktion?
Kannst du diese Frage klar mit einem Nein beantworten, bist du bei uns richtig und kannst deinen Antrag einfach und direkt online auf http://bdkj-nrw.de/sonderurlaub ausfüllen.
Hast du die Frage mit Ja beantwortet, sind andere Stellen für dich zuständig.
Für die DPSG und PSG ist es der rdp und für Kirchen- oder Pfarrgemeinden ist es der für die Stadt zuständige Landschaftsverband.
Immer noch unsicher? Beim BDKJ NRW gibt es eine FAQ-Liste, mit Antworten auf häufig gestellte Fragen und einer Argumentationshilfe. Melde dich aber auch gerne bei uns in der Diözesanstelle oder per Mail an sonderurlaub[at]bdkj-dv-essen.de !
Infos zur neuen Online-Plattform für Sonderurlaub
Seit Februar 2024 wurde eine neue Onlineplattform zur Verfügung gestellt, über die du deinen Sonderurlaub abwickeln kannst.
Bitte schick uns keine Unterlagen mehr per Post!
Wurde dein Antrag geprüft und es gibt keine Rückfragen, senden wir dir eine Mail. Mit dieser Mail erhältst du dein Antragsformular und Informationen, wer an welcher Stelle unterschreiben muss.
Das unterschriebene Antragsformular scannst du ein und lädst es über den Link für die Online-Abrechnung vor Beginn eurer Aktivität wieder hoch. Im Navigationsmenü findest du dafür den Punkt "Abrechnung Verdienstausfall". Speichern bitte nicht vergessen!
Der Link und das Passwort sind ebenfalls in der Mail enthalten.
Nach Ende eurer Aktivität musst du das Nachweisformular unterschreiben und ausfüllen lassen. Das Formular findest du zum Download in der Online-Abrechnung im Punkt "Abrechnung Verdienstausfall".
Scanne das ausgefüllte Formular ein und lade es ebenfalls hoch. Gib bitte noch deine Bankverbindung an und sende deinen Antrag ab.
Danach werden wir alle Unterlagen prüfen und dir dann eine Zuwendungsbestätigung schicken und deinen Verdienstausfall erstatten.
Melde dich bei Fragen oder Problemen gerne bei uns in der Diözesanstelle oder per Mail an sonderurlaub[at]bdkj-dv-essen.de !
