Service-Hinweise zur Juleica-Beantragung im Bistum Essen

Stand: 20.02.2025

Die Jugendleiter*in-Card (Juleica) ist ein bundeseinheitlicher Ausweis für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit. Sie dient als Qualifikationsnachweis und Legitimation der Leiter*innen.

Mit der Juleica soll auch eine gesellschaftliche Anerkennung für ehrenamtliches Engagement zum Ausdruck gebracht werden. In vielen Städten gibt es Vergünstigungen für Personen, die eine Juleica vorlegen können.

Nur wer nach bestimmten Standards ausgebildet wurde, kann eine Juleica erhalten.
Diese Standards sind in den bundeseinheitlichen Regelungen festgehalten, können aber durch landesspezifische Regeln verschärft werden. 

Bitte informiere dich vor deiner Antragstellung über die Voraussetzungen, die du erfüllen und nachweisen musst, um die Bearbeitung deines Antrags zu beschleunigen.

Über die Homepage https://juleica-antrag.de/ kann die Juleica Schritt für Schritt beantragt werden.

Bei Fragen oder sonstiegen Anliegen rund um die Juleica könnt ihr euch gerne jederzeit in der BDKJ-Diözesanstelle bei Astrid melden:    0201 - 2204 265 | astrid.kirschstein-becker[at]­bdkj-dv-essen.de

 

Folgende Standards und Voraussetzungen gelten seit 01.01.2025:

Voraussetzungen für den (Erst)Antrag

Um das erste Mal eine Juleica zu beantragen, musst du folgende Voraussetzungen erfüllen und folgende Nachweise erbringen, damit es reibungslos läuft:

  • mindestens 16 Jahre alt
  • persönliche Mailadresse
  • digitales Foto, das Portrait-Standards entspricht
  • Gruppenleitungsschulung(en) mit mindestens 35 Zeitstunden
    --> davon mitndestens 18 Zeitstunden in Präsenz
    --> die Schulungen wurden in den letzten 3 Jahren absolviert
    --> die letzte Schulung ist nicht älter als 18 Monate
    --> es können mehrere Schulungen addiert werden
  • Erste-Hilfe-Kurs mit mindestens 6,75 Zeitstunden (9 Unterrichtseinheiten)
    --> nicht älter als 18 Monate
  • aktuelle ehrenamtliche Tätigkeit wird bescheinigt

Nutze für die Bescheinigung deiner ehrenamtlichen Tätigkeit bitte unser Juleica-Beiblatt.

Nach der ersten Ausstellung ist deine Juleica für 3 Jahre gültig.

 

Stand: Ministerialerlass vom 04.12.2024, gültig ab 01.01.2025

Voraussetzungen für den Neu-Antrag/Verlängerung

Um deine Juleica verlängern zu lassen, hast du nach Ablauf der Karte 6 Monate Zeit den Antrag zu stellen und folgende Nachweise zu erbringen:

  • mindestens 8 Zeitstunden Fortbildungen
    --> es können mehrere Schulungen addiert werden
    --> keine Präsenzpflicht
    --> inhaltlich müssen Aspekte der erlernten Grundlagen (siehe Liste) vertieft/aufgefrischt werden
  • Erste-Hilfe-Kurs muss zusätzlich aufgefrischt werden
    --> Auffrischungen ab 2 Zeitstunden können anerkannt werden
  • alle Kurse dürfen nicht älter sein als 18 Monate
  • aktuelle ehrenamtliche Tätigkeit wird bescheinigt

Nutze für die Bescheinigung deiner ehrenamtlichen Tätigkeit bitte unser Juleica-Beiblatt.

 

Stand: Ministerialerlass vom 04.12.2024, gültig ab 01.01.2025

Inhalte von Gruppenleitungsschulungen

Gruppenleitungsschulungen müssen mindestens folgende Inhalte umfassen:

  • a) Rolle einer Jugendleitung, beispielswiese Aufgaben, Funktionen oder Grenzen,
  • b) Befähigung zur Leitung von Gruppen,
  • c) Ziele, Methoden und Aufgaben der Kinder- und Jugendarbeit,
  • d) rechtliche und organisatorische Themen der Kinder- und Jugendarbeit,
  • e) psychologische und pädagogische Grundlagen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen,
  • f) Gefährdungstatbestände des Jugendalters und Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sowie
  • g) Prävention vor sexualisierter Gewalt und Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen in der Kinder- und Jugendarbeit.

Für die Neuausstellung/Verlängerung der Juleica reicht es, wenn mindestens ein Themenfeld aufgefrischt/wiederholt wird. 

 

Stand: Ministerialerlass vom 04.12.2024, gültig ab 01.01.2025

Sonderregelung für die Anerkennung von Berufsabschlüssen

Für Antragssteller*innen, die ein pädagogisches Studium oder eine pädagogische Ausbildung abgeschlossen haben, können Ausnahmeregelungen gelten.

Hier ist es möglich, dass Studium oder Ausbildung für die Gruppenleitungsschulungen beim Erst-Antrag akzeptiert werden. Wichtig und Voraussetzung ist ein deutlicher praktischer Bezug zu Kinder- und Jugendarbeit. 

Wir prüfen immer jeden Einzelfall und bitten euch um Verständnis, falls es zu Rückfragen kommt oder wir bestimmte Inhalte doch nicht akzeptieren können.

 

Stand: Empfehlung des LJR NRW von September 2024