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Fördertöpfe und -regelungen des KJP NRW

Zur Finanzierung von Aktivitäten in der Jugendverbandsarbeit gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten. Beispiele wären:

  • Zuschüsse von Stiftungen
    z. B. von einer der Jugendstiftungen unseres Bistums (schau mal auf www.jugendstiftungen.de vorbei)
  • Zuschüsse von Fördervereinen
  • der Klassiker: Kuchenverkauf
  • uvw.

Der BDKJ erhält darüber hinaus zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendverbandsarbeit öffentliche Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW).

Als Ortgruppe oder regionale Ebene eines Mitgliedsverbandes des BDKJ DV Essen kannst du bei uns Fördermittel aus dem KJP NRW beantragen. Wie das genau geht, erfährst du auf den folgenden Seiten.

Nocheinmal zur Erinnerung: DPSG und PSG rechnen ihre Zuschüsse über die Ringverbände (RdP/RDP) ab. Alle anderen Verbände beim BDKJ Diözesanverband.

Bei Fragen meldet euch gerne in unserer Diözesanstelle!

Aktivitätenarten des KJP NRW nach Pos. 1.3

Formulare und Wichtiges für die Abrechnung

Die Abrechnung eurer Maßnahmen ist seit 2020 ausschließlich über das neue Online-Förderportal möglich. Das Förderportal erreicht ihr hier: https://kjp.bdkj.nrw/
Dort gebt ihr alle wichtigen Daten in eine Online-Maske ein, könnt Abschlagszahlungen beantragen, Rechnungsbelege, Berichte und Teilnahmelisten hochladen und bekommt am Ende eine Zusammenfassung, die ihr mit allen Originalbelegen an die BDKJ Diözesanstelle schickt.


Beachtet bitte die Antragsfristen für eure Aktivitäten: 

  • Veranstaltungen im 1. Halbjahr: Frist 31.01.
  • Veranstaltungen im 2. Halbjahr: Frist 31.05.

Sind die Fristen vorbei, arbeiten wir mit einer Warteliste. 
Solltet ihr einmal eine Frist verpassen, meldet euch gerne in der BDKJ Diözesanstelle.

 

Bei manchen Veranstaltungen ist es sinnvoll, das ein oder andere Formular zur Hand zu haben, um ggf. Kosten zu belegen, für die es so erstmal keine Rechnung gab:

Ihr habt keine Rechnung für eine Unterkunft oder eine Raumnutzung, da ihr z. B. das Gemindezentrum nutzen durftet?
Bitte nutzt das Formular K1.

Ihr seid mit privaten PKW an- und abgereist?
Bitte nutzt das Formular K2.
Falls ihr lieber die Tankquittung bezahlt, notiert bitte neben dem Beleg welches Auto betankt wurde.

Ihr hattet Vor- oder Nachbereitungskosten, z. B. Porto, Telefonkosten oder Kosten für Kopien oder Werbung, aber es gibt keine Rechnung?
Bitte nutzt das Formular K3.

Ein*e externe*r Referent*in hat euch besucht und bekommt Honorar- und Fahrtkosten?
Bitte nutzt das Formular K4.

 

Bei mehrtägigen Veranstaltungen mit Bildungsstunden (vor allem Förderbereiche I.1, II. und IV.) kann die Vorlage für den Sachbericht hilfreich sein. Ab 2026 wird die Vorlage Pflicht!
Ihr könnt die Word-Vorlage hier direkt herunterladen.

Was ihr sonst bei euren Abrechnungen beachten solltet:

  • Alle Rechnungen müssen auf den Träger der Maßnahme ausgestellt sein
  • Auf der Rechnung für die Unterkunft werden genauso viele Teilnehmer*innen abgerechnet wie in der TN-Liste stehen
  • Für jede Überweisung ist ein Zahlungsnachweis (z. B. Kontoauszug) beigelegt
  • Vermerkt gerne neben den Quittungen, falls ihr bar bezahlt habt
  • Quittungen werden auf A4-Blätter aufgeklebt
  • Ihr seid verantwortlich dafür, dass Belege lesbar sind und bleiben. Thermobelege sollten also am Besten kopiert werden.
  • Ihr möchtet etwas kennzeichnen oder streichen? Macht das bitte nur auf der Kopie!
  • Der Bewilligungsbescheid für weitere Diittmittel (z. B. kommunale Zuschüsse) ist beigefügt oder wird sobald wie möglich nachgereicht.


Die Belege enthalten KEINE Kosten für:

  • Alkohol
  • Tabak
  • Pfand / Kaution
  • persönliche Artikel des täglichen Bedarfs
  • Anschaffungskosten (über 100 € Einzelposten, außer bei Projekten)

Falls da doch was mit drauf steht, streicht es bitte auf den Kopien durch. Nicht auf den Originalbelegen!

Und wie immer gilt: Meldet euch gerne in der BDKJ Diözesanstelle, wenn ihr Fragen habt!

Wie entscheide ich mich für die richtige Förderposition?

Welche Förderposition die Richtige für eure Veranstaltung ist, ist von unterschiedlichen Faktoren und vor allem von der inhaltlichen Ausrichtung abhängig.

Wir stellen euch hier ein Auswahlschema zur Verfügung, das euch helfen kann, die richtige Förderposition auszuwählen. 

Das Schema ist aber keine Garantie dafür, dass eure Veranstaltung auch den Anforderungen der jeweiligen Förderposition entspricht.

Bitte informiert euch gut über die Förderrichtlinien des BDKJ NRW und auch den Diözesananhang, der für unseren Diözesanverband gilt.
Die jeweils aktuellen Dokumente findet ihr unter Downloads und Dokumente (weiter unten).

Auswahlschema KJP Förderposition

Förderbereich C.I.1 - Qualifizierung von Multiplikator*innen

Mit dieser Förderposition können Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung von ehrenamtlich und hauptberuflich Engagierten in der Jugendverbandsarbeit gefördert werden.

So wird gefördert:

  • i. d. R. personenbezogen
  • Aktivitäten mit mind. 7 förderfähigen Teilnehmer*innen
  • förderfähig sind i. d. R. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben

Dieser Förderbereich kann i. d. R. nur von überörtlichen Trägern, also z. B. Diözesan- oder Regionalverbänden, abgerufen werden.

Solltet ihr Qualifizierungsmaßnahmen auf Ortebene planen, ist das nur als Zusatzmodul im Rahmen mehrtätiger Freizeitarbeit möglich. Im begründeten Ausnahmefall kann es auch eine andere Lösung geben. Meldet euch gerne in der Diözesanstelle!

Förderbereich C.I.2 - Beratung, Begleitung, Coaching

Gefördert werden Veranstaltungen der persönlichkeits- oder aufgabenbezogenen Praxisreflexion unter Anleitung einer hierfür qualifizierten Person, unabhängig von der Teilnehmendenzahl.

Dieser Förderbereich kann i. d. R. nur von überörtlichen Trägern, also z. B. Diözesan- oder Regionalverbänden, abgerufen werden.

Förderbereich C.II - Bildungsarbeit

Bildung im Sinne des KJP ist nicht allein das Vermitteln von Wissen, sondern vor allem die Förderung der Persönlichkeitsbildung, die Aneignung sozialer und kultureller Kompetenzen sowie die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Durch diese Veranstaltungen sollen vor allem Verständnis und die aktive Teilnahme am gesellschaftspolitischen Leben in der Demokratie geschaffen und Jugendliche zur Mitwirkung angeregt werden.
Veranstaltungen im Rahmen der verbandsbezogenen Arbeit, z. B. Planungswochenenden sowie Vorstands-, Ausschusssitzungen und Konferenzen gehören nicht zu den Bildungsveranstaltungen im Sinne des KJP und sind über diese Föröderposition nicht zuwendungsfähig.

Nicht zur Bildungsarbeit gehören:

  • Maßnahmen, die überwiegend der Qialifizierung für eine Tätigkeit in der Jugendarbeit dienen
  • Maßnahmen, in denen Bildungsinhalte nicht zielgerichtet, sondern "informell" vermittelt werden
  • Freizeitmaßnahmen, auch wenn sie unter einem Thema stehen
  • Maßnahmen der Glaubensvermittlung (Katechese) und des Glaubensvollzugs (spirituelle Angebote, liturgische Feiern)

So wird gefördert:

  • örtliche und überörtliche Träger
  • i. d. R. personenbezogen
  • Aktivitäten mit mind. 7 förderfähigen Personen
  • förderfähig sind Personen zwischen 6 - 26 Jahren
  • es wird unterschieden zwischen:
    Halbtagesveranstaltungen: mind. 2,5 Stunden Bildungsarbeit
    Tagesveranstaltungen: mind. 5 Stunden Bildungsarbeit ohne Übernachtung
    Internatsveranstaltungen: mind. 5 Stunden Bildungsarbeit mit Übernachtung
  • Programmstunden bis 23:00 Uhr können berücksichtigt werden
  • max. 9 Veranstaltungstage und 8 Übernachtungen


Bitte nutzt für die Abrechnung von mehrtägigen Veranstaltungen die Vorlage für euren Sachbericht.
Sie erleichtert euch die Planung und Abrechnung und uns die Prüfung!

Förderbereich C.III - Kurz- und Ferienfreizeiten

Gefördert werden Freizeiten, die einen kreativen, spielerischen oder thematischen Charakter haben.

Kurzfreizeiten: 1 - 4 Übernachtungen
Ferienfreizeiten: 5 - 21 Übernachtungen

So wird gefördert:

  • örtliche und überörtliche Träger
  • personenbezogen pro Tag
  • förderfähig sind Personen zwischen 6 - 26 Jahren

Eine Förderung von Zusatzmodulen ist möglich.

Zusatzmodule sind:

  • Zusatzmodul Ehrenamtliches Engagement
  • Zusatzmodul Qualifizierung
  • Zusatzmodul Bildungsarbeit

Bitte beachtet, dass jedes Modul anders bezuschusst wird.

 

 

Förderbereich C.IV - Stärkung ehrenamtlichen Engagements

Dieser Förderbereich ist ab 2025 neu strukturiert und soll die eigenverantwortliche Tätigkeit und das ehrenamtliche Engagement junger Menschen stärken. Planungs- und Leitungsaufgaben örtlicher, regionaler  und diözesaner Träger geschehen auf vielfältige Weise, auch aber nicht nur in Verbindung mit Freizeitarbeit.

Mit Veranstaltungen in dieser Förderposition könnt ihr sowohl die individuelle sowie die Teamentwicklung stärken und das ehrenamtliche Engagement im Verband fördern.

 

Neben einzelnen Einheiten (Modulen) während Freizeitarbeit können jetzt auch Veranstaltungen eigenständig als Einzel- oder Blockveranstaltung abgerechnet und gefördert werden, denn Planungs- und Leitungsaufgaben geschehen auf vielfältige Weise.

Ein paar Beispiele sind:

  • Klausur der Leitung (nicht eure „normalen“ Leitungsrunden)
  • Planungswochenenden/-tage
  • Teambuilding der Leitungsrunde
  • Aktionen zur Gewinnung von zukünftigen Ehrenamtlichen
  • Aktionen, die die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement verbessern

 

Stärkung Ehrenamtlichen Engagements wird so gefördert:

  • örtliche, regionale und diözesane Träger
  • personenbezogen
  • förderfähig sind Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben
  • es wird unterschieden zwischen:
    Halbtagesveranstaltung: mind. 2,5 Programmstunden
    Tagesveranstaltung: mind. 5 Programmstunden ohne Übernachtung
    Internatveranstaltungen: mind. 5 Programmstunden mit Übernachtung
  • Programmstunden bis 23:00 Uhr können berücksichtigt werden
  • muss klar abgrenzbar zur Regelarbeit (z. B. regelmäßige Leitungsrunden oder Vorstandssitzungen) sein
  • auch als Modul während Freizeitarbeit möglich

Förderbereich C.V.1 - Projektarbeit

Projekte, die an den Lebenssituationen, Ideen und/oder Fähigkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ansetzen, mit Zielen versehen und über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden, können unabhängig von der Teilnehmendenzahl gefördert werden.

Projekte müssen im Vorhinein beantragt werden, sollten einmalig sein und werden dann vom Diözesanausschuss bewilligt oder abgelehnt.

Förderbereich C.V.2 - Offene Veranstaltungen und Aktionen

Veranstaltungen der außerschulischen Bildung und Freizeitarbeit sowie andere soziale,
politische, gesellschaftliche oder kulturelle Aktionen können durch einen Pauschalzuschuss gefördert werden, wenn aufgrund des offenen Charakters oder der hohen Teilnehmendenzahl eine Erfassung in Listen oder eine exakte Abrechnung von Programmzeiten nicht möglich oder sinnvoll ist.

In unserem Diözesanverband wird unterschieden zwischen zwei Arten offener Veranstaltungen:

  • offene Freizeitarbeit (mind. 7 TN zw. 6-26 Jahren)
  • offene Bildungsarbeit (mind. 30 TN zw. 6-26 Jahren)

So wird gefördert:

  • pauschal gemäß Diözesananhang

Förderbereich C.V.3 - Kurze Pauschalmaßnahmen

Kurze Veranstaltungen der Qualifizierung sowie der außerschulischen Jugendbildungen können ohne vorherigen Antrag gefördert werden.

So wird gefördert:

  • örtliche und überörtliche Träger
  • pauschal
  • mind. 7 förderfähige Personen nehmen teil
  • mind. 1,5 Programmstunden mit Bildungs-/Qualifikationsinhalt

Hinweis: Reine "Spaß-Veranstaltungen" wie z. B. Ersatzprogramme für Ferienfreizeiten sind über diese Position nicht förderfähig!

Abrechnung von Aktivitäten

Die Abrechnung von Aktivitäten mit Förderung über den KJP NRW Pos. 1.3 wird seit 2020 über das Online-Förderportal des BDKJ NRW abgewickelt.

Viele wichtige Informationen dazu findest du hier:

KJP Förderportal

Downloads und Dokumente

Wichtige und hilfreiche Dokumente sowie die aktuellen Förderrichtlinien des KJP NRW findest du hier:

Downloads

Weitere Fördertöpfe

Zu besonderen Anlässen oder Problemanzeigen gibt es zeitlich befristet immer wieder zusätzliche Fördertöpfe, über die weitere Gelder abgerufen werden können.

Dies sind zur Zeit:

Gemeinsam mit jungen Geflüchteten

Vom Land NRW wurden im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinsam mit jungen Geflüchteten“ zusätzliche Mittel für die Arbeit für und mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen beschlossen. Jugendverbände können im laufenden Jahr 2017 über dieses Förderprogramm Gelder beantragen, um ihr Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe zu finanzieren.

Die Mittel stehen für folgende Zwecke zur Verfügung und können über die Diözesanstelle des BDKJ beantragt werden:

  • Qualifizierungsangebote
  • Niedrigschwellige Angebote mit jungen Geflüchteten / Angebote zur Integration in bestehende Strukturen
  • Teilnahme an Kurz- oder Ferienfreizeiten

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Sonderförderung, die den Jugendverbänden für den Zeitraum 01. Januar – 31. Dezember 2017 zur Verfügung steht und unabhängig von der regulären Förderung durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJP) ausgeschüttet wird.
Bitte beachtet: Eine gleichzeitige Förderung über den KJP ist – bis auf die Förderung der Teilnahme von jungen Geflüchteten an Kurz- und Ferienfreizeiten – nicht möglich!

Formulare:

zusätzliche Fördermöglichkeiten

Eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten anderer Stellen findet ihr auf der Homepage der  Abteilung Kinder, Jugend und junge Erwachsene des Bistums Essen.