Prävention & Intervention

von sexualisierter Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und schutz- und hilfebedürftige Erwachsene


Auf dieser Seite erhältst Du einen Überblick über die Themen Prävention und Intervention.

Prävention zielt darauf ab, Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene frühzeitig vor (sexualisierter) Gewalt zu schützen.
Unter Intervention wird das gezielte Handeln im Falle eines konkreten Vorfalls von (sexualisierter) Gewalt verstanden.

Institutionelles Schutzkonzept


Was sind Schutzkonzepte?

Schutzkonzepte helfen Organisationen und Einrichtungen des Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektors wie Kitas, Schulen, Sportvereine oder Arztpraxen, zu Orten zu werden, an denen Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Sie vermindern das Risiko, dass sexuelle Gewalt in der Einrichtung oder Organisation verübt wird und tragen dazu bei, dass betroffene Kinder und Jugendliche von Fachkräften erkannt werden und Zugang zu Hilfe erhalten.

Institutionelle Schutzkonzepte für Prävention und Intervention sind eine Zusammenspiel aus Analyse, strukturellen Veränderungen, Vereinbarungen und Kommunikation sowie Haltung und Kultur einer Organisation.

(Arbeitsstab der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen)


Unser Schutzkonzept

Ziel unseres Schutzkonzeptes ist es, die Menschen in den Strukturen des BDKJ Diöze-sanverband Essen vor Gewalt zu schützen und dazu beizutragen, dass sie sich sicher und wohl fühlen können. Eine klare Haltung zu (sexualisierter) Gewalt soll transportiert und mit Leben gefüllt werden.

Dazu werden Schutzmaßnahmen beschrieben und Interventionsmaßnahmen definiert. Das Schutzkonzept orientiert sich an den Regelungen der Präventionsordnung des Bistums Essen und des Landeskinderschutzgesetzes. Es möchte über den Schutz vor sexualisierter Gewalt hinaus auch andere Gewaltformen im Blick haben und davor schützen.


Hier könnt Ihr unser Schutzkonzept herunterladen: