Diözesanvorstand
Der Diözesanvorstand leitet den Diözesanverband und übernimmt die Vertretung in Kirche, Staat und Gesellschaft. Er kann aus bis zu sechs Personen bestehen, die für die Dauer von drei Jahren gewählt werden. Der Diözesanvorstand besteht aus dem Diözesanseelsorger, der durch das Bistum Essen für die Aufgabe im BDKJ freigestellt ist, einem hauptamtlichen Vorstand mit 100% BU, einem hauptamtlichen Vorstand mit 50% BU sowie drei ehrenamtlichen Vorständen.
