
Das Thema des Kinder- und Jugendschutzes beschäftigt uns nicht erst seit dem letzten Jahr. Dennoch haben die Ereignisse auch uns in besonderer Weise sensibilisiert. So wurde z.B. ein „Runder Tisch für Gewaltprävention im Jugendbereich“ von der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e.V. und dem BDKJ NRW ins Leben gerufen, an dem der Diözesanverband Essen regelmäßig teilnimmt.
Hieraus entstand ein Baustein für Ortsgruppen: "Elternabend zum Thema Kinder und Jugendliche stark machen - sexualisierte Gewalt vermeiden!" (PDF)
Der BDKJ NRW e.V. hat zudem gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz eine Handreichung für Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter (PDF) herausgebracht. Sie gibt Informationen und Anregungen, wie mit dem Thema umgegangen werden kann. Diese Broschüre ist auch in der Diözesanstelle erhältlich.
Die Diskussion um Führungszeugnisse auch im ehrenamtlichen Bereich schlug hohe Wellen. Nach aktuellem Stand des Bundeskinderschutzgesetzes, das derzeit zur Beratung in den zuständigen Ausschüssen liegt und im Januar 2012 in Kraft treten soll, sind Führungszeugnisse für alle Haupt- und Nebenamtlichen notwendig. Für Ehrenamtliche sind diese jedoch nicht verpflichtend. Hier wird es im Einzelnen von den Kommunen abhängig sein, wie die Frage der Führungszeugnisse für Ehrenamtliche zu beantworten ist.
Zudem hat die Bischofskonferenz im Januar 2011 eine "Handreichung der Jugendkommission zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Bereich Jugendpastoral"(PDF) veröffentlicht. Hierzu haben die Generalvikare und Justiziare aller fünf NRW-Bistümer eine gemeinsame Präventionsordnung(PDF) erstellt, welche mit dem 1. April 2011 in Kraft getreten ist. Den Wunsch der fünf NRW-Bistümer gemeinsam vorzugehen begrüßen wir. Aktuell werden hierzu die Ausführungsbestimmungen erstellt. Das Bistum Essen hat mit Frau Dr. Redeker eine Präventionsbeauftragte eingesetzt, die für die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen und deren Umsetzung zuständig ist.
Auch die Präventionsordnung der NRW-Bistümer sieht erweiterte Führungszeugnisse für Haupt- und Nebenamtliche vor. Ehrenamtliche sollen eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben. Daher wurde von den Justiziaren eine Selbstverpflichtungserklärung geschrieben. Der BDKJ NRW hat zu Beginn des Jahres 2011 mit der Unterstützung aller fünf Diözesanverbände eine Selbstverpflichtungserklärung entwickelt, die an Ausbildung gekoppelt von jedem Leiter unterschrieben werden soll. Hierbei handelt es sich um eine Ehrenerklärung, die eine Haltungsabsicht im Fokus hat. Die Selbstverpflichtungserklärung des Bistums weicht an wenigen Stellen von der des BDKJ ab. Besonders kritisch sehen wir die dort enthaltenen Paragraphen.
Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich vieles im Umbruch. Besonders wichtig ist uns ein gemeinsames Handeln. Daher bitten wir um sofortige Mitteilung, wenn sich zu diesem Thema etwas bei euch ereignet, bzw. euch etwas komisch vorkommt oder ihr Fragen habt.
Sobald Ausführungsbestimmungen zur Grundordnung bekannt werden, oder es andere Informationen zum Thema „Kinderschutz“ gibt, werden wir euch informieren.
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