
Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW)
Der BDKJ erhält zur Finanzierung von Angeboten der Kinder- und Jugendverbandsarbeit öffentliche Geldmittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen (KJP NRW). Seit dem 1. Januar 2009 gibt es neue Regelungen, die für die Weitergabe dieser Zuschüsse gelten.
Grundsätzlich gilt, dass nur Untergliederungen des BdSJ, der CAJ, der KJG, der Kolpingjugend und der Malteserjugend sowie die Stadt-/Kreisverbände des BDKJ Zuschüsse beantragen können. DPSG und PSG rechnen ihre Zuschüsse über die Ringverbände (RdP/RDP) ab.
Hier erhaltet Ihr weitere Informationen zur Förderung über den KJP NW:
Weitere Quellen
Die meisten Kommunen stellen den Jugendverbänden ebenfalls finanzielle Mittel zur Verfügung. Wofür und wieviel, könnt Ihr bei Eurem zuständigen Stadt-/Kreisverband erfragen.
Unser Tipp: Informiert Euch auch rechtzeitig über die Förderprogramme der BDKJ-Jugendstiftung "hilfreich, edel & gut". Vielleicht könnt Ihr mit Eurer Aktion bzw. Eurem Projekt hier zusätzliche Unterstützung bekommen.
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